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Alodio Ein Mallorquinisches grundpfandercht
"Alodio“? Bei diesem Begriff versagt auch das Spanisch -Wörterbuch. Was bei erster Betrachtung vielleicht wie die Bezeichnung für einen mallorquinischen Jodelkurs klingen mag , ist in Wahrheit ein Begriff aus dem Grundbuchrecht.
Es handelt sich um eine in vielen Grundbüchern in Mallorca eingetragene Belastung eines Grundstücks, ein „ dingliches Recht“, wie das juristisch genannt wird. Nun weiß jeder, was hinter dem Begriff einer Hypothek, dem wohl bekanntesten dinglichen Recht steht, die es in fast allen Rechtsordnungen der Welt gibt , aber den Alodio gibt es (fast) nur in Catalunya und auf den Balearen. Hinzu kommt, dass es sich um ein historisches Rechtsinstitut handelt, das in heutiger Zeit keine Verwendung mehr findet, die Ursprungseintragung ist also meistens sehr alt und wird, da es keine „automatische“ Löschung im Grundbuch gibt, in alle späteren Eintragungen mit übernommen. Und so kann es durchaus sein, dass bei einem Immobilienverkauf in heutiger Zeit ein Alodio im Grundbuch auftaucht. Dies macht es insbesondere einem Kaufinteressenten schwer, die Bedeutung und Tragweite dieses Begriffes klar zu erfassen und erst recht zu bewerten. Klar, für einen Verkäufer, der ein Grundstück loswerden möchte, klingt das alles ganz einfach: Das sei doch alles kein Problem, die Eintragung datiert doch schon von 1845, was soll da schon passieren. Bisher ist keiner gekommen, warum soll jetzt auf einmal einer Ansprüche stellen, und welche überhaupt?
Ganz so einfach ist es leider nicht! Denn wenn alles so einfach wäre, dann wäre doch sicher die Löschung eines solchen, angeblich veralteten Rechts kein Problem, und wenn das dem Verkäufer bislang offenbar nicht gelungen ist, wird es dem Käufer noch weniger gelingen.
Was steckt also hinter dem Begriff "Alodio"?. Es handelt sich um ein mittelalterliches dingliches Recht. Seine Entstehung rührt aus der Zeit, in der Hochadel Grundstücke und Länderein an seine Vasallen übertrug, nicht aber , ohne sich vorher erhebliche Gegenleistung en sicherzustellen. Eine dieser Gegenleistungen, die bis in die heutige Zeit überlebt hat, ist genau dieser „Alodio“. So wurde der treue Vasall zwar Eigentümer des Grundstücks, aber durch die Eintragung des Alodio wurde er verpflichtet , bei jeder späteren Eigentumsübertragung (Ausnahme Erbschaften) einen bestimmten Prozentsatz des vereinbarten Kaufpreises (meistens 1 %) an den ursprünglichen Eigentümer, meistens also den Lehnsherrn zu zahlen, dies alles ohne zeitliche Beschränkung. Da es zu den Besonderheiten des spanischen Grundbuchrechts gehört, dass Löschungen nur klar definierten Bedingungen möglich ist, und zudem jede Löschung Kosten verursacht, kann man leicht verstehen, warum der Alodio in mallorquinischen Grundbüchern nach wie vor weit verbreitet ist.
Zwar war es möglich, den Alodio durch eine Einmalzahlung an den Ursprungseigentümer löschen zu lassen, aber auch hiervon wurde wenig Gebrauch gemacht. Eine verzwickte Ausgangslage also.
In den letzten Jahren kam allerdings Bewegung in diese anachronistische Institution und das Regionalparlament der Balearen verabschiedete das Gesetz 3/2010, vom 7. Juni, über die Feststellung der Censos und Alodios und über deren Löschung (Ley 3/2010 de 7 junio CA Illes Balears , de constatación de censos y alodios y extinc ión de los inactivos). Die Berechtigten müssen dem Grundbuch ihre Censos und Alodios spätestens am 19. Juli 2015 mitteilen und ihr Eigentum beweisen. Die Censos und Alodios, die bis zum 19. Juli 2015 nicht mitgeteilt und festgestellt wurden, können danach von dem Grundstückseigentümer gelöscht werden.
Dennoch sei bis zu dem Ablauf dieser Frist zur Vorsicht geraten: Wer ein Grundstück mit einem Alodio erwerben will, sollte seinen Verkäufer darauf drängen, vorher die Löschung zu besorgen. Vielleicht gibt es ja doch irgendwo einen Nachfahren des alten Fürsten, der plötzlich vor der Tür steht und Geld haben will.
So ganz allein ist Mallorca übrigens nicht mit dem Alodio; auch eine andere sehr bekannte Ferieninsel kennt dieses Rechtsinstitut , nämlich Hawaii; Mallorca ist also in guter Gesellschaft!