Beiträge
Erben für Anfänger
Erbrecht war und ist bei Jurastudenten an der Uni besonders unbeliebt: langweilig und ziemlich kompliziert. Mein Repetitor, bei dem ich mich damals auf mein erstes Staatsexamen vorbereitete, versuchte uns genervte Studenten damals mit einem Satz zu motivieren, den wir seinerzeit nicht so richtig verstanden: „Jungs und Mädels, passt bei Erbrecht lieber gut auf, denn Erben sind die besten Freunde des Rechtsanwalts!"
Wie zutreffend dieser Satz war, habe ich erst viel später gelernt. Denn tatsächlich (und unverständlicherweise) ist es so, dass bei Erbfällen ein Streit in vielen Fällen vorprogrammiert ist. Objektiv ist das kaum nachvollziehbar: Wie kann man über Vermögen streiten, dass man nicht selbst erwirtschaftet hat? Plötzlich werden Familienangehörige, die sich über Jahrzehnte auf Familienfeiern gemeinsam und einträchtig amüsiert haben, zu erbitterten Feinden und korrespondieren nur noch über Rechtsanwälte. Und die freuen sich in der Tat: es geht um ein in einem langen Berufsleben durch den Erblasser angesammeltes Vermögen, also vornehmlich Immobilien, Geldanlagen, Kunstgegenstände. Hinzukommt, dass es meistens gleich mehrere Erben sind, die sich streiten. Das kann dauern und kostet. Kein Wunder also, dass viele Rechtsanwälte (auch hier in Mallorca) mit entsprechenden Fachkenntnissen werben, denn hier ergeben sich lukrative Mandate.
Jetzt wäre es an der Zeit, nach einem Weg zu fragen, der all diesen Streit und Kosten vermeidet. Wer aber glaubt, dass es eine allumfassende allgemeingültige Verfahrensweise „by the book" gibt, der irrt sich. Hierzu sind die Personen, insbesondere die potentiellen Erben, die Vermögensstruktur und die Lebenssachverhalte viel zu unterschiedlich. Dennoch gibt es ein paar Grundregeln, die man immer beachten sollte:
Ein Testament abfassen: das wird leider oft versäumt, wobei es meistens zwei Gründe gibt: keiner denkt gern an den Tod (und schon gar nicht an den eigenen) und zum anderen gibt es den fatalen Satz: „Wenn ich mal tot bin, werden sich meine Kinder schon einigen". Letzteres ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel.
Vermeidung der spanischen Erbschaftssteuer: Leicht gesagt und in der Praxis nicht ganz leicht umzusetzen. Wer Vermögen, (vor allem natürlich Immobilien) im Privatbesitz auf Mallorca hat, wird seine Erben nötigen, spanische Erbschaftssteuer zu zahlen, und die ist angesichts eines Freibetrages von knapp 16.000 € wirklich heftig. Leider kein Einzelfall: eine Rentnerin, die gemeinsam mit ihrem Ehemann Eigentümer einer zu besseren Zeiten (und niedrigeren Preisen) erworbenen schönen Eigentumswohnung in Mallorca war, musste nach dessen Tod die Wohnung und damit den einzigen Vermögensgegenstand verkaufen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können, da die knappe Rente dazu nicht ausreichte.
Machen wir uns nichts vor: Langfristig sind wir alle tot. Daher gilt, was jeder Mensch (vorher!) geregelt haben sollte: Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Organspendeausweis. Das ist in meinen Augen ein absolutes Pflichtprogramm. Besser heute als morgen.