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Touristensteuer statt Ecotasa
Über die Versuche, eine “Umwelt gebühr” (Ecotasa) in Mallorca zu etablieren, mit der Touristen zur Kasse gebeten werden sollten, habe nicht nur ich oft genug geschrieben. Nach den ersten gescheiterten Versuchen vor mehr als zehn Jahren (2001- 2003) wurde nun ein zweiter Versuch unternommen. Damals schon hatte ich auf den offensichtlichen Etikettenschwindel hingewiesen, da sowohl der Begriff “Eco” (Umwelt) als auch “tasa” (Gebühr) offensichtlich falsch war, denn das Geld sollte dem hoch verschuldeten Haushalt der Balearen zugutekommen und nicht etwa der Umwelt. Zudem: Der Begriff “Gebühr” steht eigentlich (anders als etw a 'Steuern'), für die Pflicht zur Erbringung einer staatlichen Gegenleistung, wie beispielsweise etwa Abwassergebühren oder Telefongebühren.
Diese beiden Webfehler hat man nun berücksichtigt und aus der zwar unzutreffenden, aber doch als Schlagwort sehr brauchbaren “Ecotasa” nun den “Impuesto sobre estancias turísticas en las Illas Balears y de medidas de impulso de turismo sostenible” gemacht, sprachlich ist das schon mal keine Verbesserung. Aber immerhin, aus der Gebühr (tasa) ist nun eine Steuer (impuesto) geworden und für Letztere gibt es nun einmal keine konkrete Gegenleistung. Muss man da die Sorge haben, dass das wahre Ziel dieser Steuer ev doch nicht die Verbesserung der Umweltbedingungen sein könnte? Dennoch, man muss anerkennen, dass es die bunte Mischung der Koalitionsparteien geschafft hat, ein ordentliches Gesetz hinzulegen, dem man inhaltlich kaum widersprechen kann.
Aber wer muss nun zahlen und vor allem wie viel? Grundsätzlich gilt, dass alle touristischen Gäste (also nicht nur Ausländer) diese Steuer bezahlen müssen, wenn sie in Hotels, Apartments, Pensionen, Ferienwohnungen oder sonstigen touristischen Unterkünften für mehr als 12 Stunden untergebracht sind, sei dies mit oder ohne Übernachtung. Gleiches gilt für Kreuzfahrtschiffe, die mehr als zwei Tage im Hafen liegen. Ausgenommen sind hingegen Kinder unter 16 Jahren, Aufenthalt aufgrund höherer Gewalt oder einer medizinischen Behandlung.
Steuerpflichtig sind die genannten Touristen selbst, wobei aber diejenigen Unternehmen und Institutionen, die dem Touristen seinen Aufenthalt in Rechnung stellen, als deren gesetzliche Vertreter gelten. Diese etwas umständliche Formulierung bedeutet nichts anderes als dass der Staat nicht jeden einzelnen Touristen verfolgen muss, sondern sich an die Hoteleigner und Touristikunternehmen halten kann. Fällig ist die Steuer bei Beginn jeden Aufenthaltes.
Wieviel denn nun zu zahlen ist, ist eine verwirrende und durchaus nicht unkomplizierte Rechenaufgabe, daher hier nur einige Beispiele für die pro Tag zu zahlende Steuer: 5- Sterne Hotel: 2 € // 4- Sterne und 3 -Sterne plus: 1,5 € // 1 -3 Sterne: 1 € // Ferienwohnung: 1 € // Kreuzfahrtschiff: 1 €
Die Steuer wird in der Nebensaison (1.11. bis 30.04.) um 50 % reduziert, gleiches gilt (ggf. zusätzlich) ab dem 10. Tag des Aufenthaltes. Bei erwarteten 14 Millionen Touristen pro Jahr kann man schon mal anfangen zu rechnen. Damit nichts schief gehen kann hat man sicherheitshalber gleich 13 Steuerinspektoren eingestellt.
Das Gesetz legt in Art. 2.2 ganz klar fest, dass die Einnahmen zweckgebunden und uneingeschränkt (!) zur Förderung eines umweltgerechten Tourismus (turismo sostenible) eingesetzt werden sollen und ganz konkret, was mit diesen Einnahmen geschehen soll, und da stehen nur Sachen drin, denen man nur uneingeschränkt zustimmen kann:
Schutz, Modernisierung und Renaturierung der Umwelt, sowohl im Wasser als auch auf dem Land, Förderung touristische Aktivitäten in der Nebensaison, Bewahrung des historischen und kulturellen Erbes, Ausweitung von wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Klimawandels, bezogen auf touristische Aktivitäten.
Zur Überprüfung und Ausführung dieser Arbeiten wird eine Kommission gegründet, die die gesetzmäßige Verwendung der Mittel vorschlagen und überprüfen soll. Hierbei soll die Öffentlichkeit durch Offenlegung aller Planungen einbezogen werden.
Niemand kann ernsthaft behaupten, dass dies alles einfach und problemlos ablaufen wird, schon bald wird das politische Gezänk hinter den Kulissen beginnen, was man denn mit dem schönen Geld nicht noch anderes machen könnte, Umwelt ist ja schön und gut, aber… Gespannt bzw. etwas besorgt kann man daher schon sein, ob es nach dem ersten Testjahr so bleiben wird oder ob nicht andere Begehrlichkeiten den Vorrang gewinnen und zumindest einen Teil dieses schönen Schatzes abräumen wird. Egal wie, selbst ich als erbitterter Gegner der alten Ecotasa kann nur sagen, das ist ein gutes Gesetz, in der stillen Hoffnung, dass niemand daran etwas ändern wird. Das ist gut für Mallorca und damit auch für uns alle.
Und wer noch einmal etwas billiger in Mallorca Urlaub machen möchte sollte sich beeilen: Das Gesetz tritt am 01. Juli 2016 in Kraft.