Beiträge
Alternativen zur staatlichen Gerichtsbarkeit
Man unterstellt Rechtsanwälten gerne, dass sie vor allem durch langwierige Gerichtsverfahren viel Geld verdienen und entsprechend große Freude an Prozessen haben. Ehrlich gesagt, das ist noch nicht einmal ganz falsch, aber Sie sollten es mir abnehmen, ich selbst ärgere mich immer darüber, wenn es zu einer Klage kommt, weil ich dann oft das Gefühl gewinne, etwas falsch gemacht zu haben. Denn man muss sich fragen, ist ein Gerichtsverfahren wirklich zielführend ( im wahrsten Sinne des Wortes) für die Interessen des Mandanten oder ist es einfach nur die letzte verbliebene Möglichkeit? Keiner kennt doch den Fall besser als die Parteien selbst und da erwartet man eine höhere Weisheit von einem Richter, der auch noch parallel Dutzende von Fällen zu bearbeiten hat?
Denn wenn man ganz ehrlich ist, spricht eigentlich alles gegen ein staatliches Gerichtsverfahren: die erheblichen Kosten in Spanien, noch garniert durch den völlig überflüssigen procurador, eine ungewisse Verfahrensdauer, und ganz vor allem unvorhersehbare Urteile. Nicht ohne Grund sagt der Volksmund: “Vor Gericht und auf hoher See liegst du in Gottes Hand”…. Und das gilt in Deutschland wie in Spanien. Man legt einen komplexen Sachverhalt, vielleicht sogar auf einem Spezialgebiet, in die Hand eines jungen Richters (oft in der I. Instanz), bei dem sich die Akten auf dem Tisch türmen und der zwangsläufig von den Einzelheiten nicht die geringste Ahnung hat, dies jedenfalls im Vergleich zu den Parteien, die möglich erweise schon seit Jahren außergerichtlich miteinander diskutieren. Führt das zu der erstrebten Gerechtigkeit? Gibt es wirklich keine Alternativen?
Doch, die gibt es tatsächlich, sie werden aber leider viel zu selten genutzt, weil das Misstrauen der Bürger unberechtigterweise viel zu groß ist. Zwei dieser Alternativen will ich heute kurz vorstellen:
1. Das Schiedsgerichtsverfahren (arbitraje):
Es muss von den Streitparteien ausdrücklich vereinbart werden. Jede der Parteien ernennt einen Schiedsrichter, natürlich einen Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet (das muss nicht ein Richter, kann also auch ein Ingenieur, Physiker oder Chemiker sein) die dann einen Dritten als Vorsitzenden wählen. Auch ein Einzelschiedsrichter kann vereinbart werden. Dieses Schiedsgericht entscheidet dann abschließend und ohne Rechtsmittel über den Rechtsstreit. Die Vorteile liegen auf der Hand: die ausgewählten Schiedsrichter sind zwangsläufig Fachleute auf dem Gebiet des Rechtsstreits, es gibt keine Berufungs - oder Revisionsinstanz, die ganze Angelegenheit wird diskret und ohne Öffentlichkeit abgewickelt. Das Schiedsgericht ist zudem flexibel in der Wahl des Verhandlungsortes wie auch der Sprache und kann vor allem von sich aus alle diejenigen Beweise anfordern und erheben, di e es zu Entscheidung des Rechtsstreits für erforderlich hält. Um den Schiedsspruch vollstrecken zu können, bedarf es zwar noch einer Vollstreckbarkeitserklärung eines staatlichen Gerichtes, dieses darf aber nur eine formale Prüfung vornehmen. Sogar eine Vollstreckung im Ausland ist bei einem Schiedsspruch oft leichter möglich als bei einem Urteil eines staatlichen Gerichts. Das Schiedsverfahren ist so erfolgreich, dass es ganze Berufszweige gibt, die sogar ein eigenes Schiedsgericht unterhalten (zB. Sportgericht, politische Parteien).
2. Die Mediation:
Hier gibt es weder Richter noch ein Urteil; es handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Parteien die Lösung ihres Konfliktes anstreben und nicht eine Durchsetzung ihrer eigenen Interessen (was ein gewaltiger Unterschied ist). Dazu nehmen sie die Hilfe eines Moderators in Anspruch. Dieser Mediator leitet, völlig anders als der Schiedsrichter, nicht das Verfahren, sondern verhält sich völlig neutral. Ohne die Mitwirkung und Zustimmung beider Parteien geht bei der Mediation also nichts. Dennoch: dieses Verfahren hat aus meiner Sicht eine hohe Attraktivität: Niemand kennt den Konflikt besser als die Parteien selbst, also ist es auch naheliegend, dass beide Parteien am besten die Lösung kennen. Dass man im Leben auch nachgeben können muss, ist eine Binsenweisheit, die wir Kindern beim Streit im Sandkasten nahe bringen, warum soll das nicht bei den Grossen klappen? Vorteil auch: Mit einem beiderseits akzeptierten Ergebnis wird der „Rechtsfrieden' wieder hergestellt, etwas, was kein staatliches Gericht und auch kein Schiedsgerichtsverfahren je erzielen kann. Natürlich fällt es einem als Mediator zunächst schwer, die Parteien davon abzuhalten, weiter aufeinander einzuprügeln und stattdessen die Energien darauf zu verwenden, nach Lösungen zu suchen. Erste Aufgabe ist es, sich die Mühe zu machen, die Position der Gegenseite zu verstehen. Keine Frage: die Mediation ist ein sehr aufwändiges und anstrengendes Verfahren und stellt hohe Ansprüche an die Parteien. Aber Kompromisse zu finden ist auch eine wichtige charakterliche Fähigkeit, aus meiner Sicht weitaus wichtiger, als der Drang, eigene Positionen mit aller Konsequenz durchzuboxen.
In Spanien gilt der alte Zigeuner -Fluch: “Pleitos tengas y los ganes” (ich wünsche dir Prozesse an den Hals und die sollst Du sogar gewinnen), ein uralter Spruch, der aber heute noch gilt, vor allem wenn man weiß, dass eine siegreiche Partei vor einem staatlichen Gericht oft die Kosten der eigenen Rechtsverfolgung tragen muss. So wird in der Tat ein “Sieg” eventuell nach 5 -8 Jahren und drei Instanzen erfochten, in Wahrheit zu einer Niederlage. Wahre Gerechtigkeit muss schnell vollzogen werden, wenn sie mit Verspätung eintritt, hat sie diesen Namen nicht mehr verdient. Schiedsverfahren und Mediation können dabei helfen.