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Älter werden lohnt sich! (leider nur steuerlich)
Bislang kenne ich niemanden, der mir überzeugend die Vorzüge des Älterwerdens hätte schildern können. Na gut, wenn man acht oder zehn Jahre alt ist, träumt man davon, endlich 18 zu werden, und als Amerikaner darf man mit 21 endlich ein Bier in der Öffentlichkeit trinken (einen Revolver darf man allerdings schon mit 16 kaufen), aber wenn es dann mal auf die 50 zugeht, lässt die Begeisterung für das Älterwerden deutlich nach. Und kann man sich wirklich darauf freuen, “endlich” 65 zu werden? Wohl kaum !
Aber nun ist es ausgerechnet das spanische Finanzamt, das dieser Personengruppe einige gewichtige Steuervorteile gewährt. Andere Ermäßigungen, auf die man nun Anrecht hat, verblassen deutlich gegen den Vorzug des steuerfreien Verkaufs einer Immobilie, der dann gilt, wenn der Verkäufer einer Immobilie mehr als 65 Jahre alt ist (Art. 33.4 b) Ley sobre el Impuesto de las Personas Fisicas, LIRPF; spanisches Einkommensteuergesetz). Da hier ein erhebliches Einsparpotenzial (die reguläre Steuer beträgt bis zu 27 % auf den erzielten Gewinn) besteht, lohnt es sich durchaus, über die Voraussetzungen und Bedingungen dieses Steuervorteils nachzudenken, denn, wie kann es anders sein, ist dieser an die Erfüllung einer ganzen Reihe von Bedingungen geknüpft:
- Der Eigentümer muss in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sein, also der klassische “Residente”, der hier ausnahmsweise mal gegenüber dem “Nicht -Residenten” einen deutlichen Vorteil ausweisen kann.
- Es muss sich bei dem Verkaufsobjekt um den Hauptwohnsitz handeln (vivienda habitual), wobei dieser seit mehr als 3 Jahre bestanden haben muss.
- Die Übertragung muss spätestens zwei Jahre nach Aufgabe des (bisherigen) Hauptwohnsitzes vollzogen worden sein, Verkauf des alten und Kauf des neuen Wohnsitzes können also bis zu 2 Jahren auseinanderfallen.
- Der Rechtsgrund der Übertragung ist nicht auf den des Verkaufes beschränkt, es geht hier um jede Form der Übertragung (transmisión), entsprechend kann das Haus auch steuerfrei verschenkt oder eingetauscht werden. Hier kann allerdings Schenkungssteuer zu Lasten der Beschenkten anfallen.
Etwas überraschend ist das schon, vielleicht soll damit die dann langjährige Mitgliedschaft im “Club der Steuerzahler” honoriert werden? Aber ernsthaft : Grund dieser gesetzlichen Regelung war aber sicherlich der Umstand, dass ein altersbedingter Umzug von dem früheren Familienwohnsitz in eine altersgerechte (und ggf. kleinere) Wohnung steuerlich nicht belastet werden soll.
Aber da wir schon einmal bei steuerlichen Vorteilen der Residenten sind: Auch jüngere Verkäufer werden von einer Versteuerung des Gewinns ihres Hauptwohnsitzes dann befreit, wenn sie den Gesamtbetrag des erzielten Kaufpreises in den Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes stecken. Auch hier gilt, dass der Verkauf des (bisherigen) Hauptwohnsitzes bis zu maximal zwei Jahre nach dem Erwerb des neuen Hauptwohnsitzes erfolgen kann. Macht das Sinn? Wenn man rückblickend die höchst schädliche Spekulationswelle bei Immobilien betrachtet, darf man Zweifel haben.
Da haben Leute lieber eine neue größere Immobilie gekauft, die sie eigentlich nicht brauchten, einfach nur um Steuern zu sparen. Dabei ist es manchmal besser, Steuern zu bezahlen und liquide Mittel auf die Seite zu legen, denn „flüssiges“ Vermögen (Liquidität) ist gerade in schwierigen Zeiten eben wichtiger als „unbewegliches“ Vermögen (Immobilien), oder, um es ganz platt zu sagen: „cash is king“.