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Neuer deutscher Exportartikel: RECHT

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16 Juli 2012

Leider ist es an der Tagesordnung, dass sich Mandanten über die langsame Bearbeitung bei spanischen Gerichten beschweren, die hohen Kosten kritisieren und leider es ist mir auch bis heute nicht gelungen, den Mandanten logisch und nachvollziehbar zu erklären, weshalb man eigentlich einen „procurador“ bezahlen muss.

Aber, man mag es kaum glauben, auch im Gerichtswesen gibt es einen internationalen Wettbewerb, der aber natürlich nur dann funktioniert, wenn es sich um eine Angelegenheit mit internationalem Bezug handelt oder eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde.

Wo es Gesetze und Verträge gibt, gibt es auch Streit, und wo es Streit gibt, braucht man Gerichte und Richter (und natürlich Rechtsanwälte ). Jedem dürfte klar sein, dass es sich dabei um einen interessanten Geschäftszweig handelt, der viele Arbeitsplätze schafft, Einnahmen generiert und nicht zuletzt eine Menge Prestige bringt, denn ähnlich wie eine Olympiade oder Fußballweltmeisterschaft kann ein großer internationaler Rechtsstreit zwischen zwei Konzernen großes Interesse auslösen.

Kein Wunder also, dass einige Länder versuchen, sich für juristische Auseinandersetzungen interessant zu machen. Angefangen haben damit wie so oft die angloamerikanischen Länder. Dort wird ziemlich hemmungslos Werbung gemacht für englisches Recht und einen Gerichtsstand in England. Und wenn in englischen Verträgen davon die Rede ist , dass ein Gericht in der „City“ für eventuelle Rechtsstreitigkeiten zuständig sein soll, dann braucht man diese „ Stadt“ nicht lange auf der Landkarte zu suchen, denn man geht einfach davon aus, dass jeder weiß, dass es sich dabei nur um London handeln kann.

Nun hat aber Deutschland reagiert und eine Broschüre herausgebracht mit dem Titel „Law - Made in Germany“ (www.lawmadeingermany.de), auf den ersten Blick ein etwas merkwürdiger Titel, denn der Begriff „Made in Germany“ wurde zwar in England erfunden, war aber ursprünglich alles andere als ein Qualitätsbegriff.

In der Folge der beginnenden Industrialisierung Ende des 19 Jahrhunderts schrieb das britische Handelsmarkengesetz vom 23. August 1887 ( Merchandise Marks Act 1887 ) vor, dass auf allen importierten Waren das Herkunftsland anzugeben sei. Dies sollte dem Schutz der britischen Wirtschaft dienen, denn ausländische Produkte galten generell als minderwertig . Der Aufdruck „Made in Germany“ entstand also keineswegs als Qualitätsmerkmal, sondern als Hinweis für eine nicht-britische Herkunft . Im Ersten Weltkrieg verschärfte Großbritannien diese Vorschriften, um es den Briten zu erleichtern, Waren von Kriegsgegnern zu erkennen und zu boykottieren.

In der erwähnten Broschüre werden die Vorzüge der Durchführung eines Rechtsstreits in Deutschland herausgestellt und, da das in der Tat einige sehr wichtige sind, mache ich natürlich gern Werbung für das deutsche Recht . Hier einige Zitate:

„Verträge nach deutschem Recht sind nicht nur deutlich kürzer, sondern vor allem auch kostengünstiger und sicherer als englische oder US amerikanische Verträge. Dies spart beiden Vertragsparteien viel Zeit und Rechtsberatungskosten.“

„ Kostenvorteile durch Register: in Rechtsordnungen ohne zuver lässige Register (gemeint ist natürlich England und USA) muss die Vertretungsbefugnis von Gesellschaften regelmäßig von Anwälten überprüft und in so genannt Legal Opinions bescheinigt werden. Das kann in den USA schnell bis zu fünfstellige Dollarbeträge kosten. “

„ Dank der Effizienz des deutschen Grundbuchs sind im internationalen Vergleich die Immobilien -Transaktionskosten in Deutschland sehr günstig wie eine Studie zu diesem Thema belegt. Zudem hat es, laut FBI, auf dem amerikanischen Immobilienmarkt in den letzten Jahren regelmäßig Milliardenschäden durch Hypothekenbetrug gegeben.“

„ In der weltweiten Rangfolge „ Unabhängigkeit der Justiz“ gehört Deutschland zu den zehn Topnationen der Welt.

„ In der Rangfolge „Zugang zum Recht“ liegt Deutschland auf dem zweiten Platz (von 66 Ländern), England liegt auf Platz 10, USA auf 21.“

„Bei den Landgerichten wird ein Drittel aller Verfahren innerhalb von drei Monaten beendet, weitere 25 % nach spätestens sechs Monaten.“

„ Beim Schutz von geistigem Eigentum liegt Deutschland auf dem 13. Platz (von 142) .“

„ Die Stundensätze für Anwälte in Deutschland sind deutlich geringer als etwa in London.“

Wer sich darüber beklagt, wie langsam und unzuverlässig spanische Gerichte arbeiten, hat also in allen internationalen Fällen die Möglichkeit, mit seinen Vertragspartner die Anwendung deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu vereinbaren. Das ist nicht immer die perfekte Lösung , aber immerhin eine Option.

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