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Eine Spanienreise lohnt sich… Notarkosten in Spanien teils deutlich günstiger als in Deutschland
Spanien lebt überwiegend vom Tourismus, Millionen von Touristen insbesondere aus Deutschland verbringen hier ihren Urlaub. Aber eine Spanienreise lohnt sich durchaus auch aus anderen Gründen: Notarkosten sind in Spanien teils deutlich billiger als in Deutschland.
Das liegt vor allem an zwei Gründen: zum einen gilt für die Notargebühren ein Königliches Dekret (1426/89) aus dem Jahr 1989, d.h. seit nunmehr 30 Jahren (!) wurden diese Gebühren nicht mehr angepasst /erhöht, so dass Spanien, was Notarkosten angeht die niedrigsten Gebühren in der EU aufweist (nur in Portugal ist es noch billiger). Zum Vergleich: In Deutschland wurde das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zuletzt 2013 geändert.
Hinzukommt eine völlig unterschiedliche Betrachtung- und Bewertungsweise bei Vollmachten, Testamenten und Eheverträgen, die zu extremen Unterschieden führen. Hier zunächst der Blick nach Deutschland. In all diesen Fällen ist immer Grundlage für die Gebührenberechnung des Notars der sogenannte “Geschäftswert”.
Bei einer Vollmacht ist das gem 98 GNotKG die Hälfte des Wertes für die Beurkundung des Geschäftes selbst, also bei einer Vollmacht für einen Immobilienverkauf der Kaufpreis, dies allerdings bis einem Geschäftswert von max EUR 1 Mio. Eine Vollmacht für einen Hausverkauf (Kaufpreis: EUR 500.000) löst Notarkosten von ca 935 € aus. (Kosten im Folgenden ohne Auslagen und Umsatzsteuer). Bei einer Generalvollmacht wird als Geschäftswert sogar das Gesamtvermögen (!) des Vollmachtgebers herangezogen.
Ganz nachvollziehbar ist das nicht, denn was macht es aus der Sicht eines Notars schon für einen Unterschied, ob die Vollmacht für den Verkauf eines Kleinwagens oder aber einer imposanten Villa in Spanien verwendet werden soll, zumal erst recht dann, wenn dieser Gegenstand der Vollmacht nicht einmal im Text erwähnt wird.
Bei einem Testament berechnet sich der Geschäftswert nach dem Gesamtvermögen des Erblassers, wobei Schulden bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen werden können, ausgehend von einem Geschäftswert von 800.000 betragen die Notarkosten € 1.415 €, bei einem gemeinschaftlichen Testament sogar das Doppelte.
Bei einem Ehevertrag zB zur Abänderung des bestehenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder bei Partnern, die in Kürze heiraten und die künftigen güterrechtlichen Verhältnisse schon zuvor regeln wollen erhält der Notar für die Beurkundung eines Ehevertrages eine doppelte Gebühr aus dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehegatten. Von den vorhandenen Vermögensgegenständen werden die Verbindlichkeiten abgezogen, jedoch maximal bis zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens, bei einem Nettovermögen von 500.000 € sind das Notarkosten von 1.870,00 €.
Anders als bei der Vollmacht gibt es bei Testament und Ehevertrag keine Begrenzung, bei großen Vermögen kann, das also richtig ins Geld gehen.
In Spanien geht man mit derartigen Fragen ganz gelassen um und bezeichnet Vollmachten, Testamente wie auch Eheverträge als „documentos sin cuantía“ (Dokumente ohne Wertangabe), die also nicht an einen „Geschäftswert“ geknüpft sind. Kein spanischer Notar wird also bei der Protokollierung einer Vollmacht, eines Testaments oder eines Ehevertrages nach einem „Geschäftswert“ fragen, sondern schlicht die Festgebühr ansetzen, die ca. zwischen 15 und 36 € liegen (bei Ehevertrag 75 €). Hinzu kommt lediglich die spanische Umsatzsteuer mit 21 % und ev ein Zuschlag von ca 3 € pro Seite ab mehr al 5 Seiten.
Damit wird natürlich zB der Sinn einer in Deutschland erteilten Vollmacht zum Erwerb einer Immobilie sehr infrage gestellt, denn im Ergebnis sind die Flugkosten nach Mallorca, die man eigentlich vermeiden wollte, deutlich billiger, die Erteilung einer Vollmacht macht also oft wirtschaftlich keinen Sinn.
Das gleiche gilt im Übrigen für Testamente. Bei großen Vermögen muss man sich wirklich fragen, ob man seinen Mandaten nicht raten soll sein Testament in Spanien und auch auf Spanisch zu protokollieren, weil eventuelle Übersetzungskosten kostenmässig kaum ins Gewicht fallen werden.
Die Notargebühren in Spanien wie in Deutschland sind zwar grds fest und nicht verhandelbar. Allerdings kann der spanische Notar einen Rabatt von max 10 % einräumen oder die Gebühren gänzlich erlassen. Bei Geschäftswerten über EUR 6 Mio sind die Gebühren hingegen frei verhandelbar.
Wir leben in einem weitgehend geeinten Europa und die Dienstleistungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Werten in Europa und niemand kann uns vorschreiben, wo genau wir im Bereich der EU leben, arbeiten oder Dienstleistungen Anspruch nehmen wollen. Diese dramatischen Unterschiede lassen sich objektiv nicht rechtfertigen und man sieht, es ist noch ein weiter Weg bis zu einer endgültigen Angleichung.
Das gilt natürlich erst recht dann, wenn es um Transaktionen geht, bei denen Spanien eine Rolle spielt, sei es, weil die Vollmacht in Spanien verwendet werden soll oder in dem Testament in Spanien belegenen Vermögensgegenstände, insbesondere eine Immobilie, eine Rolle spielen.