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„Parejas estables“ in Balearen – eine Ehe-light
In einer modernen Gesellschaft kommt es immer wieder vor, dass zwei Menschen miteinander in einer langjährigen festen Beziehung sind, gemeinsam Eigentum erwerben und manchmal sogar Kinder erziehen, aber aus welchen auch immer Gründen, den Bund der Ehe (noch) nicht eingehen wollen. Die deutsche Rechtsordnung regelt das Zusammenleben solcher eheähnlichen Lebensgemeinschaften nicht. Im Unterschied dazu ist in einigen autonomen Regionen in Spanien – und darunter auch in Balearen – die eheähnliche Lebenspartnerschaft (Pareja estable) gesetzlich geregelt. Das heißt, dass auch unverheiratete Paare gewisse rechtliche Sicherheit haben können. Dieses Rechtsinstitut ist mit dem bis 2017 in Deutschland ausschließlich für gleichgeschlechtliche Paare geltenden Lebenspartnerschaftsgesetz nicht zu vergleichen. Denn das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde eingeführt, um gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zu geben, eine Lebenspartnerschaft zu schließen, die rechtlich nahezu wie eine klassische Ehe behandelt wurde. Das Rechtsinstitut von „Parejas estables“ steht dagegen sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtlichen Paaren zur Verfügung.
- 1.Rechtliche Vor-und Nachteile
Man fragt sich somit, wie sich eine „Pareja estable“ von der klassischen Ehe unterscheidet und mit welchen Vor- bzw. Nachteilen man zu rechnen braucht, wenn man sich für das Zusammenleben als „Pareja estable“ entscheidet. Bei dem Rechtsinstitut „Pareja estable“ handelt es sich rechtlich um eine Ehe-light. Lassen sich die Partner ihre Beziehung als eine „Pareja estable“ offiziell eintragen, so haben sie zwar mehr Rechten und Pflichten als einfache Paare, zugleich aber weniger als Partner einer klassischen Ehe.
Der wesentliche Vorteil einer eingetragenen „Pareja estable“ liegt darin, dass man die Einzelheiten seines Zusammenlebens vertraglich frei gestalten kann. So kann das Paar vor einem Notar einen Vertrag schließen, in dem es wirtschaftliche Aspekte seiner Verbindung regelt. In dieser Vereinbarung können die Partner der Güterstand, welchem ihre Beziehung unterliegt, frei wählen und auch abändern bzw. anpassen. Dadurch gewinnen die Partner eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die während der Partnerschaft erworbenen oder eingebrachten Güter. Wählen die Paaren aber keinen Güterstand aus, so werden sie rechtlich so behandelt als hätte jeder allein für sich gewirtschaftet und sie müssen jeweils vollen Nachweis erbringen, welche Wirtschaftsgüter in wessen Eigentum stehen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Güterstand vor einem Notar vertraglich zu vereinbaren.
Darüber hinaus können die Partner bestimmen, dass über das gemeinsame Heim – selbst wenn es im Eigentum nur eines Partners steht – für die Dauer der Gemeinschaft nicht ohne Zustimmung des anderen Partners verfügt werden kann.
Auch unterhaltsrechtliche Fragen können die Partner vertraglich geregelt haben. So können die Partner bestimmen, dass sie einander für die Dauer der Gemeinschaft zu Unterhalt verpflichtet sind. Außerdem kann für den Fall der Trennung bestimmt werden, dass der eine dem anderen eine Ausgleichzahlung für die während der Partnerschaft geleistete Arbeit, die Haushaltsführung oder aber auch für die Betreuung der Kinder schuldet. Lediglich rechtswidrige bzw. einen Partner unangemessen benachteiligende Regelungen können nicht getroffen werden.
Die Partner einer „Pareja estable“ profitieren allerding nicht nur von Rechten und Pflichten im Innenverhältnis zueinander, sondern aber auch im Außenverhältnis zu dem Staat und auch Dritten.
So können die Partner einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft gemeinsam Kinder adoptieren und erziehen.
Im Krankheitsfall eines Partners bekommt der andere von seinem Arbeitgeber Freistellungsanspruch. Darüber hinaus hat man auch gegenüber dem Krankenhauspersonal einen Auskunftsanspruch.
Hat einer der Partner keine spanische Nationalität, so erhält er nach der Eintragung der Partnerschaft sowohl eine Aufenthalts- als auch eine Arbeitserlaubnis. Wünscht man sich aber die spanische Staatsbürgerschaft, die ein Ehepartner bereits mit dem Ablauf eines Jahres beantragen kann, muss man sich als Partner einer „Pareja estable“ mindestens 10 Jahre in Spanien aufgehalten haben. Somit erscheint eine klassische Ehe in Bezug auf Einbürgerung deutlich attraktiver.
Die aus einem Todesfall resultierende Rechte des überlebenden Partners entsprechen in Balearen denen eines Ehepartners. Das hat zum einen unmittelbare steuerliche Auswirkungen, denn der überlebende Partner unterliegt als Erbe nicht der Steuerklasse 4, sondern der Steuerklasse 2, sodass er gleich einem Ehepartner sowohl vom Freibeitrag als auch dem deutlichen niedrigeren Steuersatz profitieren kann.
Des Weiteren steht ihm unter Umständen einen Anspruch auf Rente aus der Sozialversicherung zu.
- 2.Eintragung als “Pareja estable”
Um auf den Balearen als „Pareja estable“ rechtlich zu gelten, muss man sich als solche in das Balearische Register für die eheähnliche Lebensgemeinschaften (Registro parejas estatales) eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt auf Antrag der beiden Parteien, wenn beide Partner folgende Voraussetzungen erfüllt haben: 1. Beide Partner müssen und weder verheiratet noch als Partner einer anderen Lebenspartnerschaft im Register bereits eingetragen sein. 2. Es muss sich um eine auf Dauer angelegte stabile und öffentlich gelebte Beziehung, die mindestens seit zwei Jahren besteht, handeln. Dieser Nachweis gelingt in der Regel durch die Vorlage eines notariellen Vertrages oder zum Beispiel auch durch einen gemeinsamen Wohnmietvertrag. Hat das Paar bereits gemeinsame Kinder, so ist die letzte Voraussetzung entbehrlich.
- 3.Auflösung der „Pareja estable“
Wollen die Partner ihre „Pareja estable“ auflösen, so erfolgt das auf Antrag durch die Löschung der Eintragung im Register. In Bezug auf vermögensrechtliche Aspekte können die Partner wiederrum einen notariellen Vertrag schließen, in dem sie genau festlegen, wie das Vermögen aufgeteilt wird. Können die Parteien in Bezug auf die Trennung keine Einigung treffen, so steht ihnen den Rechtsweg offen. Die Partnerschaft wird dann per ein Urteil aufgelöst.
- 4.Rechtliche Behandlung in Deutschland
Zwar können auch deutsche Paare, wenn einer der Partner in Balearen seinen Wohnsitz hat, ihre Beziehung als „Pareja estable“ eintragen lassen. Zu beachten ist allerding, dass in Deutschland „Parejas estables“ nicht anerkannt werden, da die deutsche Rechtsordnung dieses Modell nicht kennt. Aus diesem Grund lohnt sich die Eintragung einer „Pareja estable“ nur dann, wenn man seinen Wohnsitz in Spanien hat.
Dieser Beitrag entstand in freundlicher Zusammenarbeit mit Inga Abramova, Rechtsreferendarin bei der Anwaltskanzlei Dr. Reichmann Asesores SL in Palma und am Landgericht Münster.