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Steuerspartrieb und Sexualtrieb, ein Vergleich
Ich gebe zu, ich wollte unter anderem einmal testen, wie viele Leser ich mit dieser Überschrift einfangen kann, aber wer denkt, das sei nur ein witziger, aber abwegiger Vergleich, der irrt sich!
Nun ist es ja nicht gerade so, dass ich mich von Berufs wegen intensiv mit dem Sexualtrieb auseinandersetzen müsste, aber ich bin der festen Überzeugung, dass es viele Anknüpfungspunkte mit dem mir aus meiner Praxis sehr wohl bekannten" Steuerspartrieb" gibt. Eine wissenschaftliche Untersuchung des „Steuerspartriebs" fehlt allerdings bis heute, ich möchte Sie hierdurch anregen. Beiden Trieben ist es gemein, dass sie ohne eine wesentliche Einschaltung des Gehirns ihre Kraft entfalten. Für den Sexualtrieb gibt es da den schönen deutschen Vers: „ Wo die Hormone kreisen, geht der Verstand auf Reisen", der das zutreffend beschreibt.
Was das Steuersparen angeht, kann ich zwar nicht mit einem ähnlichen Sinnspruch aufwarten, aber es ist doch immer wieder erstaunlich festzustellen, welche Anstrengungen unternommen werden, wenige, oder besser noch, am Besten gar keine Steuern zu zahlen. Neu ist das wirklich nicht, wie bei allen Trieben haben sie eine lange Geschichte. Allein mit dem Argument, Steuern sparen zu können, gelingt es cleveren Anlageberatern, seit Jahrzehnten, selbst die windigsten Kapitalanlagen an den Mann zu bringen. Das waren ganz früher einmal die so genannten „ Bauherren-Modelle", die ganze Zahnarzt-Generationen in den Ruin getrieben haben, gefolgt schließlich von der nach der Wende 1990 für den Erwerb und Sanierung von Ost-Immobilien in Aussicht gestellte Sonderabschreibung, deren Auswirkungen vor allem darin bestand, dass Hunderte von Anlegern nicht nur um ihre Ersparnisse gebracht wurden, sondern schließlich sogar Insolvenz anmelden mussten. Scherzfrage: wie kommt man am schnellsten zu einer Million? Indem man 10 Millionen im Osten anlegt!
Dabei hätte jeder seriöse Berater bzw. der Anleger selbst leicht feststellen können, dass Steuersparen kein Selbstzweck sein darf. Die Idee hätte doch nahe gelegen, zuerst einmal genau zu prüfen, ob die Anlage selbst auch wirtschaftlich vernünftig ist, eine Rendite abwirft, die Chance auf eine Wertsteigerung enthält und vor allem fungibel ist. (Komisch, dass genau dem letzten Begriff so wenig Beachtung geschenkt wird; „Fungibilität" bedeutet nichts anderes als Wiederverkaufbarkeit, was zwar auch nicht besser klingt, aber ein wichtiges Kriterium für eine Investitionsentscheidung sein sollte, gilt übrigens auch für Immobilienerwerb in Mallorca) Eine Investition oder Geldanlage nur "aus steuerlichen Gründen" macht eben nie einen Sinn.
Merkwürdigerweise wird auch der Staat als unberechtigter Gläubiger wahrgenommen, bei dem man also jederzeit die moralische Berechtigung hat, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen. Auch das ist eine gefährliche Fehleinschätzung! Wer vorsätzlich fällige Steuern nicht bezahlt, muss in in Spanien in den meisten Fällen neben der Nachzahlung und Verzugszinsen mit einer zusätzlichen Geldbuße von 50-75 % des nicht gezahlten Betrages rechnen. Auch die Entdeckungsgefahr ist relativ groß: mit der immer weitergehenden Kriminalisierung von Bargeldbesitz können Geldbewegungen eigentlich seriös nur über Banken abgewickelt werden. Da es aber längst kein Bankgeheimnis mehr gibt, hat das Finanzamt leichtes Spiel, jegliche Transaktionen akribisch nachzuverfolgen und genau das tut es auch.
Auch wer ein Haus in Mallorca hat, freut sich über jede Steuerersparnis. Merkwürdigerweise sind es hier die Gewinn-Steuern (incremento de patrimonio), die am meisten im Focus stehen. 19 % muss der Nicht-Residente von seinem Gewinn aus einem Immobilienverkauf an dem spanischen Staat abgeben. Mal ehrlich, wer auf die Sätze im deutschen Einkommensteuerrecht schaut, weiß, dass dies ein sehr überschaubarer Satz ist, der eigentlich auch deshalb leicht zu ertragen sein sollte, weil die Steuer leicht aus dem empfangenen Kaufpreis beglichen werden kann. Bei einer solchen Ausgangslage sollte man sich als seriöser Berater davor hüten, mit Tricks und Täuschungen diesen Steuersatz künstlich herunter zu drücken (dazu gibt es übrigens genug legale Möglichkeiten).
Viel dramatischer finde ich eine andere Steuer, die extrem hoch ist und eben nicht aus soeben zugeflossen liquiden Mitteln wie im Falle eines Verkaufs bestritten werden kann. Ich rede (natürlich) von der Erbschaftsteuer die auch jedem deutschen Erben ereilt, der Immobilienbesitz auf Mallorca erbt. Gerade dann, wenn die Immobilie in Mallorca einen wesentlichen Teil des Familienvermögens darstellt, kann es durchaus passieren, dass der Erbfall die Familie zwingt, die Immobilie zu verkaufen. Hier sind kreative und intelligente Lösungen gefragt, die diesen Steueranfall in Spanien vermeiden.
Steuerehrlichkeit ist beruhigend, vermeidet schlaflose Nächte wie auch sehr unangenehme Diskussionen mit Steuerinspektoren (eine überzeugende Verteidigung gelingt da selten), die erkennbar Lust haben, einem Nicht-Spanier mal zu zeigen wo der Hammer hängt.
„Eine Versuchung wird man dadurch am Schnellsten los, in dem man ihr sofort nachgibt" (Oscar Wilde). Recht hat der Mann, gilt aber nicht im Steuerrecht, da muss es heissen: Lieber erst nachdenken und dann Steuern sparen.