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Zum Jahresende auch an das Finanzamt denken, die Einkommensteuer wird fällig!
Alle Weihnachtsmärkte sind eröffnet und der 2. Advent steht vor der Tür, nun sollte eigentlich eine besinnliche Weihnachtszeit beginnen, die sich allerdings oft dadurch äußert, dass es allerhöchste Zeit wird, nun endlich die Weihnachtsgeschenke für alle seine Lieben zu besorgen.
Wie leicht vergisst man dabei, dass noch jemand die Hand aufhält und unmissverständlich eine (Ab-) Gabe erwartet, nämlich das spanische Finanzamt. Daher nicht vergessen am 31.12. wird für alle Nicht-Residenten die Einkommensteuer zur Zahlung fällig.
Nun mag man sich fragen, wieso denn Einkommensteuer zu zahlen ist, wenn man doch in Spanien keinerlei Einnahmen erzielt und lediglich eine Immobilie sein Eigen nennt. Zu diesem Thema hat allerdings das Finanzamt seine ganz eigenen Logik: wer nicht in Spanien ansässig ist aber hier dennoch eine Immobilie besitzt, nutzt diese zwangsläufig (nur) als Zweitwohnsitz. Er ist also auf dieses Anwesen als ständigem Wohnsitz überhaupt nicht angewiesen. Wenn das aber so ist, könnte er ja eigentlich dieses Haus wirtschaftlich nutzen und vermieten. Dann könnte der spanische Staat Steuern kassieren. Weil aber eine Vermietung für die meisten Eigentümer nicht in Betracht kommt, rechnet das spanische Finanzamt dem Eigentümer einen theoretischen Mietwert an, auf den Steuern zu zahlen sind. Dieser Nutzungswert beläuft sich auf 1,1 % des Katasterwertes, so wie er im jährlichen Grundsteuerbescheid, Impuesto sobre Bienes Inmuebles; IBI) angegeben ist. Auf diesen Betrag sind 24,75 % Steuern zu bezahlen, und damit genau der gleiche Steuersatz, der auch auf tatsächlich erzielte Mieten zu bezahlen wäre.
Auf eine Steueranforderung wird man vergebens warten; hier ist der Steuerpflichtige selbst aufgefordert, nicht nur die entsprechende Steuererklärung abzugeben, sondern auch die wie oben berechnete Steuer beim Finanzamt einzuzahlen.
Hierzu benötigt man das entsprechende Formular (modelo 210), das auf der Webseite des Finanzamtes (Agencia Tributaria) zu finden ist (www.agenciatributaria.es). Dieses Formular ist seit 2011 neu insoweit, als eine Menge weiterer Daten abgefragt werden: spanische Steuernummer NIE, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Adresse des Hauptwohnsitzes in Deutschland, Anschrift der Immobilie auf Mallorca, IBI-Grundsteuerbescheid.
Sonderfall: Wenn eine Immobilie Eheleuten zu gleichen Teilen gehört, muss jeder Ehepartner für seinen Anteil eine Steuererklärung abgeben. Falls die Immobilie im Laufe des Jahres 2013 erworben wurde, ist die Steuer nur anteilig fällig.